Unsere Service Leistungen
Hier finden Sie die verschiedenen Serviceleistungen die wir Ihnen anbieten.
Mit einem Klick können Sie sich detaillierte Beschreibung zu den einzelnen Themen ansehen.
Unfallersatz-Anmietung
Hatten Sie einen Unfall?
Haben Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, so ist das meist sehr ärgerlich. Gut ist es dann, wenn Sie nicht schuld sind, denn dann muss der Unfallgegner den Schaden bezahlen. Neben dem Schaden am eignen Fahrzeug steht Ihnen auch der Ersatz für den Ausfall Ihres Fahrzeuges zu, während der Reparatur, oder während der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges. (Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt).
- Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges erhalten Sie von uns schnell und unkompliziert den passenden Ersatzwagen.
- Ob PKW, LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge wie z.B. Taxis oder Fahrschulwägen, für uns kein Problem.
- Die Rechnung geht auf Wunsch direkt an die Versicherung
- Auf Wunsch direkte Fahrzeugzustellung zu Ihrer KFZ-Werkstatt oder Ihrem Wohnort
In der Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges können Sie sich ein gleichwertiges Fahrzeug anmieten. Wenn Sie z.B. selbst einen Automatik-Wagen fahren, können Sie auch bei dem Mietwagen auf Automatik bestehen, wenn Sie sich damit sicherer fühlen. Das gilt auch, wenn Sie eine Anhängerkupplung an Ihrem Fahrzeug hatten, diese aber auch während der Mietzeit benötigen. Wir halten für Sie eine Reihe von Mietfahrzeugen mit Anhängerkupplung bereit. Selbstverständlich haben auch Firmen Anspruch auf einen passenden Mietwagen. Fällt zum Beispiel einer Baufirma durch einen solchen unverschuldeten Unfall ein LKW Kipper aus, kann diese Firma selbstverständlich ein solches Fahrzeug anmieten, damit die Arbeit am Bau weitergehen kann. Vom kleinen 3,5 Tonnen Kipper bis hin zum großen 19 Tonnen LKW halten wir eine Reihe Dreiseitenkipper für solche Fälle bereit.
Gerade Baufirmen sowie Garten- und Landschaftsbauer benötigen häufig Transporter mit einer offenen Pritsche oder einer Pritsche mit Plane. Besonders wichtig bei diesen Fahrzeugen ist die Anhängerkupplung, wenn Hänger oder Maschinen zur Baustelle geschafft werden müssen. Für diese Fälle haben wir extra Pritschenwagen mit Solokabine genauso wie Pritschenwagen mit Doppelkabine in unserem Fuhrpark, um bei Bedarf sofort helfen zu können. Unsere Fahrzeuge haben zudem Kugelkopfkupplungen für Anhängerlasten von bis zu 3,5 Tonnen. Die Dreiseitenkipper mit 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben sogar 2 Anhängerkupplungen, eine Maul- und eine Kugelkopfkupplung.
Abschlepp- und Überführungs-Service
Ihren defekten PKW können wir selbstverständlich zu Ihrer Fachwerkstatt transportieren. Auch ein erworbenes oder verkauftes Fahrzeug, egal ob Neuwagen oder Oldtimer, transportieren wir für Sie von A nach B. Durch Luftfederung und absenkbares Plateau, erreichen wir einen extrem flachen Auffahrwinkel. Hieraus resultieren viele technische Möglichkeiten.
Umzugshilfen
Sie planen einen Umzug?
Ein Umzug ist immer eine aufwendige Angelegenheit. Es gibt so viele Dinge, an die man denken muss. Dabei können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Anders bei der erforderlichen Logistik. Mit dem richtigen Fahrzeug vermeiden Sie unnötige Fahrten und das Be- und Entladen geht dank Hebebühne einfach von statten. Weitere Umzugshilfen wie Spanngurte, Sackkarren, Auffahrrampen und Packdecken halten wir für Sie bereit, wie auch stabile Umzugskartons.
Falls Sie beim Umziehen kein Profi sind und Sie die Gelegenheit haben, sehen Sie sich doch einen unserer Transporter, oder einen Koffer-LKW von innen an, damit Sie eine Vorstellung von dem vorhandenen Ladevolumen bekommen. Zurrmöglichkeiten, um Ihr Umzugsgut zu sichern, sind ausreichend vorhanden. Haben Sie viel Ladegut über eine weitere Strecke zu fahren, lohnt unter Umständen die zusätzliche Anmietung eines Anhängers.
Hier ist natürlich der Führerschein zu beachten. Aber auch schon mit dem Führerschein der Klasse B können Sie einen kleinen Möbelkoffer mit 3,5 t fahren (auf Wunsch mit Hebebühne) und zusätzlich einen kleinen Anhänger bis 750 kg. Wir halten Beides für Sie vorrätig.
Hier noch einige Tipps für Ihren Umzug:
Die schweren Teile verladen Sie immer nach unten, die leichten Gegenstände wie z.B. Stühle, Federbetten etc. nach oben – so bleibt der Schwerpunkt bei der Fahrt tief und der beladene Transporter lässt sich sicherer fahren. Jeder LKW oder Transporter hat eine bestimmte Nutzlast, die nicht überschritten werden darf. Die Formel hierfür lautet: „Vom zulässigen Gesamtgewicht wird das Leergewicht abgezogen, so erhalten Sie die verbleibende Nutzlast.“ Die jeweilige Zuladung erfahren Sie auch schon bei der Reservierung bei unserem LKW Verleih.
Damit Sie nicht alle Teile einzeln transportieren müssen, sollten Sie genügend Umzugskartons bereithalten. Wenn Sie noch Kartons für Ihren Umzug benötigen, können Sie diese bei uns erwerben.
Um den Umzug so reibungslosen wie möglich zu machen, sollten Sie auch immer an die richtige Sicherung der Ladung denken. Denn nichts ist ärgerlicher als ein Schaden z.B. an einem Erbstück oder einem wertvollen Gegenstand. Selbstverständlich bekommen Sie bei uns passende Zurrgurte und Absperrstangen, um Ihre Ladung bestmöglich zu sichern.
Sollten Sie einen Umzugswagen mit Ladebordwand gemietet haben, denken Sie an den Kippschalter im Fahrerhaus, um die Ladebordwand bedienen können. Schwere Gegenstände können besser von der Ladebordwand gehoben werden, wenn der Gegenstand dicht am Fahrzeug platziert wird. Achten Sie hierbei auch auf ausreichendem Platz beim Absenken der Bordwand und das sich niemand darunter aufhält.
Noch ein paar Fahrtipps für Ungeübte:
Viele Fahrer sind lediglich ihren eigenen PKW gewohnt und müssen sich zuerst an das gemietete Fahrzeug wie z.B. einen Transporter oder LKW gewöhnen. Daher nehmen Sie sich vor Fahrantritt ausreichend Zeit. Bei der Fahrzeugübergabe weisen wir Sie ausführlich in die Bedienung ein. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Reicht die Zeit für Sie, drehen Sie ein paar Runden auf einem leeren Parkplatz, um etwas vertrauter mit dem Mietfahrzeug zu werden.
Stellen Sie sich die Rückspiegel so ein, dass Sie alles hinter Ihnen immer im Blick behalten. Achten Sie auch auf Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW, die oftmals anders als für PKW sind. Beim Wenden oder beim wechseln der Fahrspur denken Sie daran, dass das Mietfahrzeug länger ist als Ihr eigener PKW. Das gilt besonders, wenn Sie einen LKW gemietet haben. Ein LKW hat aber auch eine größere Breite als Ihr PKW. Mit 2,55 m ist er so breit wie ein großer Lastzug von 40 Tonnen.
Fahren Sie auch nie zu dicht auf den Vordermann auf. Unsere Fahrzeuge haben wohl gute Bremsen, aber Ihr wertvolles Umzugsgut wird bei einer Vollbremsung gehörig durcheinandergeschüttelt.
Achten Sie bitte auch auf die Höhe des Mietfahrzeuges, die immer über der Fahrzeughöhe eines PKW liegt. Bei engen Durchfahrten von Unterführungen ist die ausreichende Durchfahrtshöhe oft nur in Fahrbahnmitte gesichert.
Lassen Sie sich beim Rangieren von einer anderen Person einweisen. Das gilt besonders beim Rückwärtsfahren. Sprechen Sie sich vorher mit dieser Person ab, damit Sie seine Handzeichen richtig deuten können. Dieser Einweiser sollte sich immer so hinstellen, dass Sie ihn jederzeit in den Rückspiegeln sehen können.
Wir haben für Umzüge kleine Kastenwagen, wie z.B. den VW Caddy, Lieferwagen, Umzugstransporter und natürlich den geräumigen 7,5 Tonnen LKW. Sie können telefonisch, per Fax oder online reservieren.
Für Ihren privaten Umzug müssen Sie einen digitalen Tachografen (ab 3,5 t) nicht bedienen, es reicht Ihr passender Führerschein. Ist Ihr Transport jedoch nicht privat, sondern gewerblich, müssen Sie ab einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen die sogenannten Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Alle Umzugswagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot. Sie können damit also auch sonntags fahren. Nutzen Sie jedoch zusätzlich einen Anhänger, dürfen Sie damit am Sonntag nicht fahren.
Einwegvermietung
Benötigen Sie einen PKW Mietwagen, oder einen Transporter nur für eine einfache Strecke, zum Beispiel für einen Umzug, dann ist die Einweg Vermietung (One-Way-Miete) genau das Richtige für Sie. Überlassen Sie den Rücktransport ihres PKW – Mietwagens, oder des LKW einfach uns und fahren Sie nur in einer Richtung, denn das spart oftmals viel Zeit.
Moll Vermietungen in Zusammenarbeit mit der Europa – Service Gruppe sind für Sie die richtige Wahl bei der Einweg-Vermietung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Mietfahrzeug bequem und einfach an einer der vielen Europa-Service Stationen im Bundesgebiet abzugeben. Der Rückgabeort wird individuell mit Ihnen abgestimmt und Sie werden über die Öffnungszeiten der Rückgabestation rechtzeitig informiert.
Welche Vorteile bietet ihnen die Einwegmiete?
Die Einwegvermietung bietet Ihnen:
- Hohe Flexibilität auf Geschäftsreisen und bei Umzügen
- Sie sparen viel Zeit, weil die Rückfahrt entfällt
- Sie sparen Kraftstoff, weil Sie nicht zurückfahren müssen
- Durchschnittsalter der PKW nur 3 Monate
- Keine Kreditkartengebühr
- Einwegmiete ist für PKW Kleinbusse und Transporter möglich
Noch ein kleiner Tipp:
Bei der Anmietung des Leihwagens erhalten Sie ein „Übergabeprotokoll“ darin wird gemeinsam mit Ihnen der Zustand des Wagens bei der Übergabe festgehalten. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges lassen Sie sich ein „Rückgabeprotokoll“ aushändigen. Dieses Protokoll dokumentiert die tatsächliche Abgabe des Fahrzeuges, den Kilometerstand und mögliche Schäden.
Langzeitmieten
Was sind Langzeitmieten?
Langzeitmieten sind Anmietungen von oftmals mehreren Monaten und länger. Alle laufenden Kosten, außer die für den Kraftstoff, sind im Mietpreis enthalten. Eine Langzeitmiete eignet sich auch gut für Firmen. Denn ihre Firma hat einen festen Kostenpunkt jeden Monat, womit gut und verbindlich kalkuliert werden kann. Sie erhalten in der Regel neuwertige Fahrzeuge, die bei längerer Mietdauer ohne Mehrkosten für Sie als Kunden gegen Neue getauscht werden. Ein weiterer Vorteil der Langzeitmiete ist die Möglichkeit, jederzeit die Miete zu beenden, wenn Sie zum Beispiel den Wagen nicht mehr benötigen.
Bei unserer Langzeitmiete haben Sie alle Vorteile eines Leasingwagens, aber ohne die Nachteile der festen Laufzeit und der sonstigen Leasingverpflichtungen. Mit unserer Langzeitmiete haben Sie die Gewissheit, dass während der Miete keine unvorhergesehenen Kosten und Gebühren anfallen. Im Gegensatz zum Leasing passt sich die Langzeitmiete ganz flexibel Ihren Wünschen an und nicht umgekehrt. Feste Vertragslaufzeiten entfallen. Ebenfalls haben Sie auch die Möglichkeit, während der Langzeitmiete das Fahrzeug zu tauschen, wenn Sie zum Beispiel eine gewisse Zeit eine Anhängerkupplung benötigen sollten.
Sie haben mit uns also eine große Fahrzeugauswahl und können mit der Langzeitmiete schnell auf Veränderungen reagieren und so das Wachstum Ihrer Firma fördern, ohne Zusatzkäufe von Fahrzeugen zu tätigen. Für die Langzeitmiete, also die Anmietung für meist mehrere Monate, erhalten Sie bei uns nicht nur für PKW, sondern ebenso für Transporter oder LKW, wie auch für Anhänger.
Info zu Lenk- und Ruhezeiten
Hier eine Übersicht über die Lenk- und Ruhezeiten: (Nur für Gewerblichen Güterverkehr)
- Tageslenkzeit max. 9 Stunden. Verlängerung max. 2x pro Woche auf max. 10 Stunden
- Fahrtunterbrechung 45 Minuten nach 4,5 Stunden. Unterbrechung kann auch aufgeteilt werden in 1. Abschnitt von 15 Minuten und 2. Abschnitt von min. 30 Minuten
- Tagesruhezeit – 1 Fahrer-Besatzung mindestens 11 Stunden, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden. Verkürzung bis zu 3x pro Woche auf 9 Stunden möglich
- Tagesruhezeit – 2 Fahrer-Besatzung mindestens 9 Stunden, innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden
- Wochenlenkzeit max. 56 Stunden, 6 Tage/Woche davon max. zwei Tage a 10 Stunden, die restlichen vier Tage a 9 Stunden
- Doppelwochen-Lenkzeit max. 90 Stunden, von Montag 00:00 Uhr bis zum übernächsten Sonntag 24:00 Uhr
Da sich diese Vorschrift ändern kann, informieren Sie sich bitte vor Fahrtantritt über den letzten Stand.
Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht der Lenk, und Ruhezeiten:
- Wenn Sie nicht gewerblich Güter transportieren, also zum Beispiel, wenn Sie privat umziehen, sind Sie von der Aufzeichnungspflicht befreit (bis 7,5 t zGG)
- Befreit sind auch Handwerkerfahrzeuge bis 3,5 t zum Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
- Befreit sind auch Handwerkerfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t, die in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, soweit das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.
- Befreit sind auch Fahrzeuge, die von Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung insbesondere auch zum Transport lebender Tiere, im Rahmen der eigenen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet, oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden.
- Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen von Postdienstleistern die im Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens von nicht mehr als 7,5 t verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. (Briefe bis 2 kg, Pakete bis 20 kg und Zeitschriften)
Fahrverbote in Deutschland
Vom Fahrverbot betroffen sind
- Alle LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- Anhänger hinter LKW, unabhängig vom Gesamtgewicht
An welchen Tagen und zu welchen Zeiten gilt das Fahrverbot?
Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz in Deutschland.
Das Feiertagsfahrverbot gilt an den gesetzlichen Feiertagen ebenfalls von 00:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz, soweit es sich nicht um ein regionales Fahrverbot handelt.
Gesetzliche Feiertage sind:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam, (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
- Reformationstag 31.10. (nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
- Tag der Deutschen Einheit
- Allerheiligen – (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Das Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr nur für bestimmte belastete Streckenabschnitte.
Ausnahmen von den Fahrverboten gelten für den Transport von frischer Milch, frischem Fleisch und Fisch, sowie frischem Obst und Gemüse.
Haben Sie noch Fragen zu einem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Sie erreichen unser Team von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Telefon-Nr: 02291 / 7980 oder per E-Mail: kontakt@moll-vermietungen.de
